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BIG Challenge

Online spenden für das Spendenprojekt 2024

Hierüber unterstützen Sie direkt das Spendenprojekt. Spendenprojekt 2024

Über die Online Spende können Sie keine einzelnen Teilnehmer oder Teams unterstützen.

 


Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.
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Spendenkonto für Teilnehmer und Teams

Sponsor werden Sie, indem Sie einen Teilnehmer oder ein Team mit einer Spende bei der Aktion BIG Challenge 2024 unterstützen.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter Angabe folgender Informationen (Bitte immer mit Startnummer oder Teamname beginnen):

  • Startnummer, Name und ggf Team des Teilnehmenden, den Sie mit Ihrer Spende unterstützen möchten oder
  • Team, das Sie mit Ihrer Spende unterstützen möchten (Spenden an Teams müssen nicht auf die einzelnen Teilnehmer verteilt werden)
  • Ihrem Namen (i.d.R. Zahlungspflichtiger)
  • Ihrer Adresse

Überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:

Konto: 4501181019, Kontoinhaber: BIG Challenge eV, BLZ: 32061384, Volksbank an der Niers eG

oder

IBAN DE15320613844501181019

BIC GENODED 1GDL

 

Bis 300 € keine Spendenquittung, da diese gegenüber dem Finanzamt nicht erforderlich ist!

Bei Spenden bis 300 € gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck der Buchungsbestätigung oder des Bareinzahlungsbeleges der Bank als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Außerdem muss der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt, angegeben sein. BIG Challenge: Aktiv gegen Krebs e.V. ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Geldern (Steuernummer 113/5758/0655) vom 01. Dezember 2014 von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er auschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Bei Spenden über 300 € wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt.

Ab einer Spende von über 300 € erhalten Sie automatisch eine vom Verein ausgestellte Spendenquittung, die auf dem Postweg versandt wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies nur möglich ist, wenn im Verwendungszweck der Überweisung die vollständige Adresse angegeben wird.